Prost - Mahlzeit. Essen und Trinken im Neuen Testament


Bestimmung über das Dankopfer

Leviticus 7,11-18

Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.

Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer, und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.

Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übriggelassen werden bis zum Morgen.

Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.

Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.

Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.


Text nach der 1984 revidierten Übersetzung Martin Luthers

Zurück
 


Die Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt.
Copyright © Rainer Holweger
Tailfinger Str. 2 - 71126 Gäufelden
E-Mail: rainer@holweger.com
Web: www.holweger.com

Impressum / Datenschutzhinweis